Ablauf und Kosten
Erstgespräch
Für ein Erstgespräch kontaktieren Sie mich unverbindlich telefonisch oder per Email. In diesem ersten Treffen geht es darum, Erwartungen und Möglichkeiten abzustimmen und Rahmenbedingungen zu klären (Dauer, Häufigkeit, etc.). Im Gesprächsverlauf konkretisieren wir gemeinsam Ihre Ziele, die in weiterer Folge die Richtung der Behandlung bestimmen. Diese können im Verlauf immer wieder überprüft und adaptiert werden.
Dauer/Häufigkeit
Die Häufigkeit und Dauer der Beratung oder Behandlung wird im Erstgespräch gemeinsam vereinbart. Für eine psychotherapeutische Behandlung haben sich wöchentliche oder 14tägige Intervalle bewährt. Die Kurzzeittherapie umfasst ca. 25 Einheiten. Bei einer klinisch-psychologischen Behandlung finden durchschnittlich 5-10 Termine statt. Die Beratung ist häufig auf 2-5 Termine begrenzt und kann auf Wunsch in eine klinisch-psychologische oder psychotherapeutische Behandlung übergeführt werden. Die Häufigkeit und Dauer der Supervisions- und Coachingtermine variiert in der Regel und ist ebenso individuell zu vereinbaren.
Kosten
Unverbindliches Erstgespräch (25-50 Min): kostenfrei
Psychotherapeutische Behandlung (50 Min): 110 Euro
Klinisch-psychologische Beratung (50 Min): 110 Euro
Klinisch-psychologische Behandlung (50 Min): 110 Euro
Supervision und Coaching (50 Min): 90 Euro
Supervisionstermine für AusbildungskandidatInnen (50 Min): 60 Euro
Das Honorar ist im Anschluss an die Sitzung per Überweisung zu begleichen.
Für die Psychotherapie sowie für die klinisch-psychologische Behandlung ist bei Vorliegen einer krankheitswertigen Störung (nach ICD-10) eine Kostenerstattung über ihren Sozialversicherungs- träger möglich. Dafür ist eine ärztliche Bestätigung (vom Hausarzt/der Hausärztin bzw. von einem Facharzt/einer Fachärztin) vor der zweiten Behandlung nötig. Zusammen mit dieser Bestätigung können sie dann die Honorarnoten bei ihrem jeweiligen Sozialversicherungsträger einreichen. Die Kostenzuschüsse für eine Einzelsitzung von 50 Minuten Dauer belaufen sich derzeit bei der ÖGK auf 33,70 €, bei der BVAEB auf 50,20 € und bei der SVS auf 50,- €. Mit einer ärztlichen Bestätigung sind maximal zehn Behandlungseinheiten möglich. Danach können Sie ggf. bei Ihrer Sozialversicherung einen Antrag auf eine Verlängerung stellen.
Absageregelung
Wenn sie einen vereinbarten Termin nicht einhalten können, bitte um möglichst frühzeitige Bekanntgabe, spätestens aber 48 h vorher. Wird ein Termin nicht fristgerecht abgesagt, wird das Honorar für die versäumte Einheit in Rechnung gestellt.
Verschwiegenheit
Die Inhalte der Termine sind streng vertraulich und unterliegen der gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht gemäß § 15 Psychotherapiegesetz bzw. § 14 Psychologengesetz.